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   OLG Düsseldorf, 26.02.2009 - VI-Kart 7/07 (V)   

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https://dejure.org/2009,9737
OLG Düsseldorf, 26.02.2009 - VI-Kart 7/07 (V) (https://dejure.org/2009,9737)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 26.02.2009 - VI-Kart 7/07 (V) (https://dejure.org/2009,9737)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 26. Februar 2009 - VI-Kart 7/07 (V) (https://dejure.org/2009,9737)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Judicialis

    GWB § 36 Abs. 1

  • rewis.io
  • kanzlei.biz

    Pflicht zur Teilveräußerung bei Zusammenschluss

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GWB § 36 Abs. 1
    Kartellrechtliche Bedingungen für den Erwerb eines Einzelhandelsgeschäfts für Parfümerie- und Kosmetikwaren mit Filialen u.a. in Darmstadt durch die Douglas Holding AG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 11.11.2008 - KVR 60/07

    E. ON/Stadtwerke Eschwege

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 26.02.2009 - Kart 7/07
    Das hat nur dann zu geschehen, wenn der Vortrag der Beteiligten oder der Sachverhalt als solcher bei sorgfältiger Überlegung der sich aufdrängenden Möglichkeiten hierzu Anlass gibt (BGH , Beschluss v. 11.11.2008, KVR 60/07, Rn. 32 m.w.Nachw. - E.ON/Stadtwerke Eschwege = WuW/E DE-R 2451, 2455 f.).
  • BGH, 31.05.2006 - KVR 1/05

    Call-Option

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 26.02.2009 - Kart 7/07
    Eine Erledigung der Hauptsache tritt ein, wenn die angefochtene Verfügung keine rechtlichen Wirkungen mehr entfaltet und deshalb gegenstandslos geworden ist, so dass infolgedessen auch die Beschwer der beschwerdeführenden Partei fortgefallen ist (BGH WRP 2006, 1030, 1031 - Agrana/Atys; WuW/E BGH 2211, 2213 - Morris-Rothmans; KG WuW/E OLG 3213, 3214 - Zum bösen Wolf; WuW/E OLG 5497, 5501 - Fortsetzungsfeststellungsinteresse; Senat, WuW/E DE-R 781, 782 - Wal-Mart; WuW/E DE-R 1435, 1436 - Agrana/Atys; Beschl. v. 2.11.2005 - VI-Kart 30/04 (V), insoweit nicht abgedruckt in WuW/E DE-R 1625 ff. - Rethmann/GfA Köthen; WuW/E DE-R 1654, 1655 - RUAG/MEN; zuletzt: WuW/E DE-R 2462, 2473 - Kupferstranggussformate).
  • OLG Düsseldorf, 02.11.2005 - Kart 30/04

    Untersagung eines marktbeherrschenden Unternehmenszusammenschlusses durch

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 26.02.2009 - Kart 7/07
    Eine Erledigung der Hauptsache tritt ein, wenn die angefochtene Verfügung keine rechtlichen Wirkungen mehr entfaltet und deshalb gegenstandslos geworden ist, so dass infolgedessen auch die Beschwer der beschwerdeführenden Partei fortgefallen ist (BGH WRP 2006, 1030, 1031 - Agrana/Atys; WuW/E BGH 2211, 2213 - Morris-Rothmans; KG WuW/E OLG 3213, 3214 - Zum bösen Wolf; WuW/E OLG 5497, 5501 - Fortsetzungsfeststellungsinteresse; Senat, WuW/E DE-R 781, 782 - Wal-Mart; WuW/E DE-R 1435, 1436 - Agrana/Atys; Beschl. v. 2.11.2005 - VI-Kart 30/04 (V), insoweit nicht abgedruckt in WuW/E DE-R 1625 ff. - Rethmann/GfA Köthen; WuW/E DE-R 1654, 1655 - RUAG/MEN; zuletzt: WuW/E DE-R 2462, 2473 - Kupferstranggussformate).
  • OLG Düsseldorf, 06.09.2006 - Kart 13/05

    Zur Unzulässigkeit einer Beschwerde nach § 63 Abs. 1 GWB mangels

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 26.02.2009 - Kart 7/07
    Erledigung tritt vielmehr auch dann ein, wenn das Fusionsvorhaben zumindest von einer Partei endgültig aufgegeben wird (Senat, WuW/E DE-R 1654, 1655 - RUAG/MEN; Beschl. v. 6.9.2006 - VI-Kart 13/05 (V) Umdruck Seite 6; KG, WuW/E OLG 5364; vgl. auch BGH, WuW/E DE-R 919, 922 f. - Stellenmarkt für Deutschland II).
  • OLG Düsseldorf, 23.08.2017 - Kart 5/16

    EDEKA-Tengelmann-Fusion: Untersagung des Bundeskartellamtes war rechtmäßig

    Abweichende Präferenzen Einzelner (Senat, Urteil v. 30.5.2007, VI - U(Kart) 38/06 ) oder kleiner Nachfragegruppen (Senat, Beschluss v. 8.8.2012, VI - Kart 4/11 (V) Umdruck Seite 17) haben bei der sachlichen Marktabgrenzung als Randungenauigkeit ebenso außer Betracht zu bleiben wie Sortimentsüberschneidungen im Randbereich (BGH, WuW/E DE-R 2879, 2882 - Kosmetikartikel ; Senat, Beschluss v. 26.2.2009, VI - Kart 7/07 (V); Senat, Beschluss v. 9.1.2015, VI - Kart 1/14 (V) Umdruck Seite 13).

    Bei dieser Ausgangslage stellt die Erkenntnis, dass die am Ortsrand wohnenden Verbraucher ihren Bedarf an Lebensmitteln auch im Grenzbereich des benachbarten Stadtbezirks oder Ortsteils decken, eine bloße Randungenauigkeit der mit dem Bedarfsmarktkonzept erfassten Wettbewerbsverhältnisse dar, die bei der räumlichen Marktabgrenzung außer Betracht bleibt (vgl. BGH, WuW/E DE-R 2879, 2882 - Kosmetikartikel ; Senat, Beschluss v. 26.2.2009, VI - Kart 7/07 (V); Senat, Beschluss v. 9.1.2015, VI - Kart 1/14 (V) Umdruck Seite 13).

  • OLG Düsseldorf, 09.03.2022 - Kart 2/21

    Beschwerde gegen einen Beschluss des Bundeskartellamts; Rechtswidrige

    In der Regel kommen zu den ausgeprägten Preisabständen weitere Unterschiede hinzu, die eine Austauschbarkeit der Waren weiter einschränken (vgl. zum Ganzen BGH, Beschluss vom 25.06.1985 - KVR 3/84 , Rn. 29 ff. bei juris - Edelstahlbestecke ; Senat, Beschluss vom 26.02.2009 - VI-Kart 7/07 (V) , Rn. 28 bei juris; KG, Beschluss vom 13.10.1982 - Kart 51/81 , WuW/E OLG, 2825, 2833 - Taschenbücher ).

    Das ist insbesondere aufgrund der begrenzten Dauer des Prüfverfahrens verfahrensrechtlich nicht zu beanstanden (vgl. BGH, Beschluss vom 16.01.2007 - KVR 12/06 , Rn. 15 bei juris - National Geographic II ; Senat, Beschluss vom 27.05.2009 - VI-Kart 10/08 (V) , Rn. 29 bei juris; Beschluss vom 26.02.2009 - VI-Kart 7/07 (V) , Rn. 59 bei juris).

    Es kommt somit auf die tatsächlichen Verhältnisse an, nicht auf eine hiervon losgelöste rein statische Radiusbetrachtung um den Verkaufsstandort bzw. die Niederlassung (vgl. BGH, Beschluss vom 13.07.2004 - KVR 2/03 , Rn. 13 bei juris - Sanacorp/ANZAG ; Senat, Beschluss vom 26.02.2009 - VI-Kart 7/07 (V) , Rn. 60 bei juris).

  • OLG Düsseldorf, 05.12.2018 - Kart 3/18

    Beschwerde gegen einen Beschluss des Bundeskartellamtes

    Abweichende Präferenzen Einzelner (Senat, Urteil v. 30.5.2007, VI - U(Kart) 38/06 ) oder kleiner Nachfragegruppen (Senat, Beschluss v. 8.8.2012, VI - Kart 4/11 (V) Umdruck Seite 17) haben bei der sachlichen Marktabgrenzung als Randungenauigkeit ebenso außer Betracht zu bleiben wie Sortimentsüberschneidungen im Randbereich (BGH, WuW/E DE-R 2879, 2882 - Kosmetikartikel ; Senat, Beschluss v. 26.2.2009, VI - Kart 7/07 (V); Senat, Beschluss v. 9.1.2015, VI - Kart 1/14 (V) Umdruck Seite 13).
  • OLG Düsseldorf, 03.04.2019 - Kart 2/18

    Beschwerde gegen einen Beschluss des Bundeskartellamtes

    Abweichende Präferenzen Einzelner (Senat, Urteil v. 30.5.2007, VI - U (Kart) 38/06 ) oder kleiner Nachfragegruppen (Senat, Beschluss v. 8.8.2012, VI - Kart 4/11 (V) Umdruck Seite 17) haben bei der sachlichen Marktabgrenzung als Randungenauigkeit ebenso außer Betracht zu bleiben wie Sortimentsüberschneidungen im Randbereich (BGH, WuW/E DE-R 2879, 2882 - Kosmetikartikel ; Senat, Beschluss v. 26.2.2009, VI - Kart 7/07 (V); Senat, Beschluss v. 9.1.2015, VI - Kart 1/14 (V) Umdruck Seite 13).
  • OLG Düsseldorf, 09.03.2022 - 1 Kart 2/21
    In der Regel kommen zu den ausgeprägten Preisabständen weitere Unterschiede hinzu, die eine Austauschbarkeit der Waren weiter einschränken (vgl. zum Ganzen BGH, Beschluss vom 25.06.1985 - KVR 3/84 , Rn. 29 ff. bei juris - Edelstahlbestecke ; Senat, Beschluss vom 26.02.2009 - VI-Kart 7/07 (V) , Rn. 28 bei juris; KG, Beschluss vom 13.10.1982 - Kart 51/81 , WuW/E OLG, 2825, 2833 - Taschenbücher ).

    Das ist insbesondere aufgrund der begrenzten Dauer des Prüfverfahrens verfahrensrechtlich nicht zu beanstanden (vgl. BGH, Beschluss vom 16.01.2007 - KVR 12/06 , Rn. 15 bei juris - National Geographic II ; Senat, Beschluss vom 27.05.2009 - VI-Kart 10/08 (V) , Rn. 29 bei juris; Beschluss vom 26.02.2009 - VI-Kart 7/07 (V) , Rn. 59 bei juris).

    Es kommt somit auf die tatsächlichen Verhältnisse an, nicht auf eine hiervon losgelöste rein statische Radiusbetrachtung um den Verkaufsstandort bzw. die Niederlassung (vgl. BGH, Beschluss vom 13.07.2004 - KVR 2/03 , Rn. 13 bei juris - Sanacorp/ANZAG ; Senat, Beschluss vom 26.02.2009 - VI-Kart 7/07 (V) , Rn. 60 bei juris).

  • OLG Düsseldorf, 27.05.2009 - Kart 10/08

    Abgrenzung des sachlich relevanten Marktes für Sauermilchkäse

    Dabei steht bei der Feststellung einer funktionellen Austauschbarkeit der Gesichtspunkt des Verwendungszwecks - und bei Waren damit eng zusammen hängend der Eigenschaften - im Vordergrund, während der Gesichtspunkt des Preises bzw. des Preisunterschieds zurücktritt (vgl. Senat, Beschl. vom 26.2.2009 - Kart 7/07 (V) Umdruck Seite 10 m.w.N.) Neben der Austauschbarkeit aus Sicht der Marktgegenseite sind nach ständiger Praxis außerdem die Möglichkeiten von Herstellern anderer Produkte einzubeziehen, ihre Herstellung auf die vom Zusammenschluss betroffenen Waren umzustellen (BGH, WuW/E DE-R 1925 Tz. 19 - National Geographic II; WuW/E DE-R 2268 Tz. 23 - Soda-Club II).
  • OLG Düsseldorf, 21.10.2009 - Kart 14/08

    Abgrenzung des sachlich relevanten Marktes für offline zu bedienende

    Nur ausnahmsweise können insbesondere bei Luxus- und Prestigeartikeln Preisunterschiede auf unterschiedliche Verwendungszwecke und somit getrennte Märkte hindeuten, selbst wenn technisch-funktionell keine sachlichen Unterschiede bestehen mögen (vgl. zu allem: Senat, Beschluss v. 26.02.2009, VI-Kart 7/07 (V), m.w.N.; Möschel in Immenga/Mestmäcker, GWB, 4. Aufl., § 19 Rn. 29 m.w.N.).
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